Impressum

 

GWD Fanclub "Grün-Weiss"

 

Verantwortlich für die Homepage: 

Susanne Löffler

Hermann-Oberth-Weg 26

32429 Minden

01783413739

E-Mail: susanneloeffler@gmx.net

 

Kontakt:    gwd-fanclub@gmx.de

 

Fotos:

Petra Damberg

Alle Fotos und Videos sind urheberrechtlich geschützt (UrhG). Die Verwendung ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des GWD-Fanclubs bzw. der jeweiligen Fotorafen erlaubt.

 

Dieses Impressum hat auch Gültigkeit für die Facebookseite   http://www.facebook.com/GWDFanclub.GruenWeiss

 

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Satzung vom Fanclub des TSV GWD Minden
 

1. Name und Symbol

§ 1  Der Name lautet auf "Fanclub TSV Grün-Weiß Dankersen-Minden" (GWD-Fanclub). Der Fanclub ist auf unbestimmte Zeit gegründet.

§ 2  Erkennungsmerkmal und Symbol des GWD-Fanclubs ist ein eigenes Logo (basierend auf dem GWD-Vereinslogo).

2. Grundsätze

§ 3  Der Grundsatz des Fanclubs ist die Unterstützung des TSV GWD Minden bei Wahrung der Fairness unter den Zuschauern und zu anderen Fanclubs.


§ 4  Das Zusammentreffen auch außerhalb der Treffpunkte bei Handballspielen soll gefördert werden.

§ 5  Es ist erstrebenswert, so weit wie möglich selbst sportlich tätig zu werden genauso wie neue Mitglieder für den GWD-Fanclub zu gewinnen.

3. Mitgliedschaft

§ 6  Mitglied kann jeder werden, der die oben genannten Grundsätze (§3-§5) akzeptiert.

§ 7  Eine Aufnahme in den GWD-Fanclub ist nur mit Vollendung des18. Lebensjahres möglich. Bei Minderjährigen muss eine schriftliche Zustimmung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.

§ 8 Die Mitgliedschaft ist nur in einem GWD-Fanclub möglich.

4. Austritt

§ 9  Ein Austritt kann ohne Nennung von Gründen mit einer Kündigungsfrist zum Monatsende jederzeit in der Saison erfolgen.

5. Ausschluss

§ 10   Ausgeschlossen aus dem GWD-Fanclub wird:

a) wer dem Fanclub Schaden zufügt
b) wer dem Ansehen des Fanclubs Schaden zufügt.

c) Zahlt ein Mitglied ein Jahr seinen Mitgliedsbeitrag trotz Aufforderung (mündlich oder schriftlich) nicht, wird diese Person automatisch mit dem Ende eines Jahres (Ablauf der Spielsaison) aus dem Fan-Club "Grün-Weiß" ausgeschlossen. Diese Regelung gilt auch für die Familienbeiträge. In diesem Falle werden alle in der Liste aufgeführten Mitglieder aus dem Fan-Club ausgeschlossen. Eine gesonderte Benachrichtigung an das ausgeschlossene Mitglied ist nicht mehr erforderlich. Die Fälligkeit der offenen Beiträge bis zum Mitgliedsende bleibt vom Ausschluss unberührt.

6. Organe des GWD-Fanclubs und ihre Aufgaben

§ 16   Die Organe des GWD-Fanclubs sind:

a) die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig.
b) der Vorstand des GWD-Fanclubs. Der Vorstand ist nur dann beschlussfähig, wenn mehr als 2/3 seiner in § 18 genannten Mitglieder anwesend sind.

 

§ 11   Der Ausschluss wird vom Vorstand mit 2/3-Mehrheit beschlossen und ist 14 Tage nach Beschluss gültig. Der Ausschluss muss unverzüglich dem Mitglied mitgeteilt werden.


§ 12   Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

§ 13   Der Einspruch wird vom Vorstand und drei unbescholtenen Mitgliedern verhandelt. Sollte ein Ausschluss bestätigt werden, ist der Ausschluss rechtsgültig.

§ 14   Ein erneuter Einspruch ist nur auf der ordentlichen Mitgliederversammlung möglich. Hier entscheidet die einfache Mehrheit der Anwesenden.

§ 15   Eine Wiederaufnahme in den GWD-Fanclub ist nur möglich, wenn sich der Grund des Ausschlusses als nicht stichhaltig erwiesen hat.


§ 17   Die Mitgliederversammlung ist letzte und oberste Instanz in allen Angelegenheiten. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Minderjährige Mitglieder werden in der Mitgliederversammlung von den Erziehungsberechtigten gemeinschaftlich vertreten.
 

7. Der Vorstand des GWD-Fanclubs

§ 18  Der Vorstand besteht aus:

a) dem/der Vorsitzenden
b) dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Vorstandsmitglied für Marketing-Aufgaben
d) dem/der Kassierer/-in
e) dem/der stellvertretenden Kassierer/-in
f) dem/der Jugendwart/-in

§ 19  Der Vorstand übernimmt die Geschäftsführung und vertritt den Fanclub nach außen.

§ 20  Der Vorstand kann in zumutbarem Maße Aufgaben an andere Mitglieder verteilen. Ausdrücklich erwünscht ist, dass sich alle Mitglieder mit Ideen und Anregungen für bspw. Treffen und Veranstaltungen von sich aus initiativ einbringen.

§ 21  Der Vorstand hat über das Ansehen des Fanclubs zu wachen.

§ 22  Die Stimmverteilung im Gremium Vorstand ist wie folgt: Jedes Vorstandsmitglied hat nur eine Stimme.

§ 23  Der/Die Vorsitzende übernimmt den Vorsitz bei Versammlungen und die normalen geschäftlichen und veranstaltungsmäßigen Verpflichtungen. Bei Verhinderung des/der Vorsitzenden übernimmt der/die stellvertretende Vorsitzende diese Aufgaben. Zudem bringt sich der/die Stellvertreter/-in beratend sowie durch aktive Beteiligung in sämtliche Aufgabenbereiche mit ein.

§ 24  Der/Die Kassierer/-in übernimmt die finanziellen Aufgaben des Fanclubs bei Führung eines Kassenbuches. Er/Sie wird dabei vertreten und in der Mitgliederverwaltung unterstützt vom/von der stellvertretenden Kassierer/-in.

§ 25  Der/die Jugendwart/in übernimmt nach Absprache mit dem gesamten Vorstand verantwortungsbewusst Aufgaben, die überwiegend die jugendlichen Mitglieder (bis zum 18. Lebensjahr) betrifft. Er/Sie kann durch andere Vorstandsmitglieder vertreten werden.

Der/Die Jugendwart/-in übernimmt die schriftlichen Aufgaben des Fan-clubs nebst Protokollführung bei den Versammlungen. Er/Sie wird vertreten vom Vorstandsmitglied für Marketing-Aufgaben.

§ 26  Rechtsgeschäfte oder Übernahme von finanziellen Verpflichtungen, die über den Rahmen der laufenden Geschäfte hinausgehen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

§ 27  Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vermögen des Fanclubs.
 

8. Wahlen und Beiträge

§ 28  Der Vorstand wird im Wechsel für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt.

In den ungeraden Jahren wird der/die Vorsitzende, der/die Kassierer/-in und der/di Jugendwart/in gewählt.
In den geraden Jahren wird der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die stellvertretende Kassierer/-in sowie das Vorstandsmitglied für Marketing-Aufgaben gewählt.

Ebenfalls werden zwei Kassenprüfer/-innen für 2 Jahre gewählt.
Und zwar ein/e Kassenprüfer/-in im geraden Jahr und ein/e Kassenprüfer/-in im ungeraden Jahr. Die Wahlen finden nur dann statt, wenn der alte Vorstand  durch die Mitgliederversammlung entlastet wurde.


§ 29  Die Mitgliedsbeiträge werden auf der jährlichen Mitgliederversammlung neu festgelegt. Mitglied im GWD-Fanclub ist nur der, der seinen Beitrag bezahlt hat. Dieser sollte bis spätestens zwei Monate nach Saisonbeginn gezahlt sein.


9. Schlussbestimmungen

§ 30   Änderungen dieser Satzung müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

§ 31   Bei Auflösung des GWD-Fanclubs gehen die eventuellen Werte an die ursprünglichen Besitzer zurück.

Diese Satzung vom 27.03.1986 (Ursprungsversion) ist am 22.02.2002, am 17.02.2006, am 29.10.2010, am 18.11.2011, am 15.11.2012, am 19.11.2013 und zuletzt am 18.11.2014 bei Neuformulierung von Textpassagen, inhaltlichen Zuträgen bzw. Streichungen sowie dem Wandel der Zeit angepassten Klarstellungen jeweils durch zustimmendes Votum der Mitgliederversammlung geändert worden.